Politische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen ist überfällig

Oma und Opa durften nicht gemeinsam zu Besuch kommen. Zwischenzeitlich war es verboten, sich mehr als 15 Kilometer von der Wohnung fortzubewegen. Und nach 22 Uhr durfte man sich nicht mehr draußen aufzuhalten. Mit immer absurderen Pandemie-Maßnahmen wurden die Menschen zunächst in Angst versetzt und dann immer mehr in Enttäuschung und Wut.
Während der Corona-Zeit galten Ausgangsbeschränkungen über Ausgangsbeschränkungen. Jetzt hat das Thüringer Verfassungsgericht entschieden, dass ein Teil dieser Auflagen verfassungswidrig war. „Die unmittelbare Konsequenz dieses Urteils muss sein, die Corona-Maßnahmen politisch und transparent aufzuarbeiten. Es darf keine Ausreden und kein Hinhalten mehr geben! Das ist die Politik allen Bürgern unseres Landes schuldig“, sagt Thomas L. Kemmerich. „Nur mit einer grundehrlichen Aufarbeitung kann es uns gelingen, die tiefen Risse, die seit den Lockdowns durch unsere Gesellschaft gehen, wieder zu heilen.“
Die Pandemie ging mit absolut unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffen einher, die es in dieser Form in der Bundesrepublik noch nicht gegeben hatte. Bereits während der Pandemie hat die FDP im Thüringer Landtag immer wieder die Frage aufgeworfen, ob bestimmte Maßnahmen überhaupt geeignet, erforderlich und verhältnismäßig waren.

 

Fotoquelle: Canva (AI)

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