Wir Freie Demokraten sind der Überzeugung, dass keine neue Gebietsreform, sondern allein eine dynamische Kommunal- und Verwaltungsreform die strukturelle Zukunft Thüringens nachhaltig gestalten kann. Nur wenn es uns gelingt, die politischen Entscheidungen im Sinne der regionalen Identität vor Ort zu belassen und zugleich die Verwaltungsstrukturen effizienter und großräumiger zu gestalten, kann eine belastbare Struktur entstehen. Beides miteinander zu vereinbaren, ist die politische Herausforderung, die wir Liberalen lösen möchten.

Einsparpotenziale liegen in erster Linie in einer Verwaltungsreform: in der Bündelung der Wahrnehmung materieller Landesaufgaben beim Land und in der Reduktion der verbleibenden Verwaltung in Kreisen und Gemeinden.

Wir Thüringer Liberale verstehen, dass sich regionale Identität nur dann bildet, wenn Entscheidungen – welche die Menschen unmittelbar vor Ort betreffen – auch tatsächlich durch diese Menschen getroffen werden können. Regionale Identitätsangebote müssen deshalb die Lebenswirklichkeit der Bürger abbilden. Deshalb sind die kommunalen Strukturen die Grundpfeiler gelebter Demokratie im Freistaat Thüringen. Wir Freie Demokraten wollen die politischen Räume von den Verwaltungsstrukturen trennen.

Regionale Identität löst sich auf, wenn diejenigen Entscheidungen, die das unmittelbare Umfeld der Menschen prägen, nicht mehr im Raum der regionalen Identität verankert sind. Je größer die Entfernung zwischen Entscheidungsort und Betroffenen, desto geringer ist die Bindung zwischen Bürgern und Entscheidern. Diese Bindung ist jedoch der ganz wesentliche und entscheidende Faktor, damit sich Bürgerinnen und Bürger ernstgenommen fühlen und damit sie sich engagieren. Der Grad des Ernstgenommen-Werdens ist ein zentraler Indikator für ihre Zufriedenheit mit unserer Demokratie, weshalb politische Strukturen nah am Bürger bleiben müssen.

Kommunales Engagement ist in besonderem Maße ehrenamtlich geprägt. Hauptmotivation ist der Wille, das direkte persönliche Lebensumfeld zu gestalten. Große

Gebietskörperschaften greifen deshalb in zwei Richtungen die Motivation kommunalpolitisch Tätiger an. Zum einen durch ihre hohen Opportunitätskosten (Reduzierung der eigenen Freizeit durch eine die Vielzahl an Gremiensitzungen sowie die zeitlichen und finanziellen Kosten weiter Anfahrtswege) und zum anderen durch das Fehlen eigener, regionaler Betroffenheit. Beides ist dem politischen Engagement abträglich.

Wir Freie Demokraten wenden uns klar gegen Zwangsfusionen. Allein die Freiwilligkeit von Gebietszusammenschlüssen schafft deren Akzeptanz bei der Bevölkerung. Thüringer Gemeinden sollen eigenständig über kommunale Strukturen entscheiden und diese ohne Zustimmung des Innenministers und der Landesregierung beschließen können. Wir nehmen damit den Begriff der Kommunalen Selbstverwaltung wortwörtlich und leben kommunale Freiheit und Vielfalt. Selbstbestimmung ist keine Einbahnstraße: Bei entsprechendem Bürgerwillen muss Ortsteilen auch der Weg zurück in eine eigenständige Gemeinde ermöglicht werden.

Wir Freie Demokraten wollen die interkommunale Zusammenarbeit stärken. Für uns sollte es eher der Regelfall – nicht die Ausnahme – sein, dass Verwaltungen untereinander kooperieren und Aufgaben gemeinschaftlich wahrnehmen. Verwaltungsgemeinschaften können ein bürgernaher und dezentraler Weg zu effizienten Verwaltungsstrukturen sein. Dafür möchten wir die Verwaltungsgemeinschaften weiterentwickeln: etwa durch eine Stärkung direktdemokratischer Elemente und eine Stärkung der Gemeinschaftsebene. Wir Freie Demokraten bekennen uns zu einer vielfältigen Struktur der kommunalen Familie im Freistaat Thüringen.

Pauschale Mindestgrößen für Kommunen lehnen wir ab, egal ob auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Die selbstbestimmte Entwicklung der Gemeinden prägte unseren Freistaat in den letzten beiden Jahrzehnten. Dabei war nicht die Verwaltung sinnbildend für die Identität einer (auch VG-angehörigen oder beauftragenden) Gemeinde, sondern die kommunale Selbstbestimmung und Bürgerbeteiligung innerhalb ihrer Eigenständigkeit.

Wir Freie Demokraten wollen den Regionalkreis als einen Kommunalverband der besonderen Art in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) verankern. Dadurch ermöglichen wir rechtlich eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten. Gleichzeitig wird die kommunale Vielfalt in Thüringen gestärkt und ausgebaut. Vorbild für den Regionalkreis ist das niedersächsische

Kommunalverfassungsgesetz.

Insbesondere die Rechtsstellung der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen als regions- bzw. kreisangehörige Städte, die gleichwohl als kreisfrei behandelt werden, soll analog auch den bisher kreisfreien Städten in Thüringen ermöglicht werden. Wenn vor Ort so gewollt, kann trotz des Zusammenschlusses zu einem gemeinsamen Regionalkreis der Status der Kreisfreiheit für die Stadt innerhalb des Landkreises erhalten bleiben.

Der digitale Wandel hat in der Privatwirtschaft bereits viele altbekannte Geschäftsmodelle neu erfunden und verkrustete Strukturen zum Wohle der Bürger aufgebrochen. In unseren Landesverwaltungsstrukturen hingegen ist diese Entwicklung leider noch nicht angekommen.

Auch die ursprünglich geplanten rot-rot-grünen Großkreise zwischen 130.000 und 300.000 Einwohnern hätten daran nichts geändert. Sie sind kein geeignetes Instrument, um die Verwaltung effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Dafür braucht Thüringen keine anonymen Großkreise, sondern eine mutige E-Government-Offensive. Zielstrebig gilt es dabei, bestehende Hemmnisse im Zusammenhang mit der elektronischen Signatur abzubauen, praktikable Lösungen zu entwickeln und dafür Sorge zu tragen, dass die höhere Effizienz vor allem zur Entlastung und Vereinfachung, anstatt zur Entwicklung zusätzlicher Anforderungen führt.

Wir Freie Demokraten stehen zur kommunalen Selbstverwaltung. Gleichzeitig unterstützen wir die kommunalen Verwaltungen bei der Bewältigung der digitalen Herausforderungen und der europäischen Vorgaben. Die Realität der Ämter möchten wir gemeinsam mit den Kommunen an die veränderte Wirklichkeit anpassen. Deshalb befürworten wir die Gründung eines kommunalen IT-Dienstleistungsbetriebs zur Unterstützung der Kommunen beim Einsatz von Informationstechnologie. Der Betrieb könnte etwa nach Vorbild der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) als öffentlich-rechtliche Einrichtung in der Trägerschaft der kommunalen Spitzenverbände arbeiten. Nachdem die kommunale Sachbearbeitung durch die Möglichkeiten des E-Government immer komplexer wird und ein Spezialwissen voraussetzt, das die kommunalen Kunden häufig nicht vorhalten können, könnte ein kommunaler IT-Dienstleister als Komplettanbieter für Kommunalsoftware, Verfahren und Infrastruktur eine flexible Gestaltung kommunaler Online-Lösungen ermöglichen.

Wir Freie Demokraten wollen den Freistaat Thüringen zum deutschen Estland machen. Der baltische EU-Mitgliedstaat ist Vorreiter in der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Mit der e-Residency bietet Estland eine Art digitale Staatsbürgerschaft, mit der auch Nicht-Esten Zugang zu den digitalen Diensten des Landes erhalten. Wir möchten unsere Thüringer Digitalisierungsstrategie an den Best-Practice-Modellen von Vorreitern wie Estland ausrichten. Wir Freie Demokraten werden die Verwaltungen in Thüringen bürgernaher, effizienter und moderner gestalten. Konkret heißt das: Bürokratieabbau und papierarme Verwaltung, um hierdurch viele Abläufe effizienter zu gestalten. So viele Verwaltungsdienstleistungen wie möglich müssen mittels eID (Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises) komplett online zur Verfügung stehen. Dies betrifft u.a. das Standesamt, die Meldestelle, Sozialleistungen und Unternehmensgründungen. Die konkrete Ausgestaltung der Verfahren muss dabei weiterhin Rechtssicherheit gewährleisten und vor Missbräuchen schützen.

Mit schlanken, effizienten und papierlosen Antrags- und Genehmigungsverfahren möchten wir die internen Verwaltungsabläufe neu ausrichten. Gleichzeitig möchten wir, in geeigneten Bereichen (z. B. Kindergeld oder Personalausweis), eine automatische Antragstellung einführen. Dadurch können wir die Verwaltungsprozesse weiter optimieren und für die Bürger erleichtern.

Wir Freie Demokraten möchten die Verwaltung durch Bürgerterminals besser erreichbar machen. Bürgerterminals sind Stationen mit Bildschirm, Kamera, Scanner, Drucker und Kartenlesegerät, die bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen dezentral eingerichtet werden können. Über diese Schnittstelle kann jeder Bürger über seine lokale Verwaltung Zugang zum Landratsamt oder zur Landesverwaltung erhalten. Bei Bedarf können Mitarbeiter der lokalen Kommunalverwaltung die Bürger am Bürgerterminal unterstützen.

Voraussetzung für eine dringend notwendige Verwaltungsreform ist zunächst eine umfangreiche Aufgabenkritik: Politik muss fragen, welche Aufgaben Verwaltungen zu leisten haben und wie sie diese leisten soll. Verwaltungen sind Dienstleister am Bürger, der sie finanziert. Eine dienstleistungsorientierte Verwaltung bearbeitet effizient und schnell die Anliegen der Bürger. Baustein für die Stärkung und Entlastung kommunaler Verwaltungen ist die Überprüfung und Entrümpelung von Aufgaben der Kommunalverwaltungen. Wir Freie Demokraten wollen ein Standarderprobungsgesetz einführen und die Kommunen durch die Überprüfung und Vereinfachung von Standards entlasten. Damit sollte den Kommunen nach dem erfolgreichen Beispiel Brandenburgs ermöglicht werden, von aufwändigen Standards abzuweichen, wenn der gleiche Zweck auch leichter erreicht werden kann. Für die Beantragung, Bewilligung und Nachweisprüfung von Fördermitteln beim Land Thüringen müssen die bürokratischen Hemmnisse abgebaut werden. Für öffentliche Einrichtungen wie für private Firmen bzw. gemeinnützige Träger muss der bislang notwendige hohe Verwaltungsaufwand gesenkt werden, um die Effizienz des

Fördermitteleinsatzes zu steigern.

Wir Freie Demokraten sehen die Chancen der Digitalisierung und werden den Wandel gestalten, anstatt nur auf ihn zu warten. Es ist an der Zeit, die Strukturen in Thüringen den heutigen und zukünftigen Herausforderungen anzupassen. Der Freistaat Thüringen braucht ein Update. Wir wollen keine Bezirke 2.0, sondern den Freistaat 4.0. Wir wollen einen Freistaat Thüringen, der Bürgern den Raum lässt, sodass sich deren Talente bestmöglich entfalten können. Grundlage dafür ist eine Landes- und Verwaltungsstruktur, die den Anforderungen und Erwartungen seiner Bürger gerecht wird. Wir Freie Demokraten sehen als Markstein dafür unsere dynamische Kommunal- und Verwaltungsreform.

Die große Masse dessen, was Thüringer Bürger als Verwaltungsaufgaben kennen, ist originäre Aufgabe des Freistaates Thüringen. Diese Aufgaben wurden in früherer Zeit nur deshalb auf die kommunale Ebene übertragen, weil das Land über keine eigene Verwaltung vor Ort verfügte. Was in der prädigitalen Ära unabdingbar war – die Erreichbarkeit der Verwaltung vor Ort sicherzustellen – ist dank der digitalen und kreisübergreifenden Verwaltung heute auf unkomplizierte Weise möglich. Wir Freie Demokraten wollen eine bürgernahe Verwaltung, die unabhängig vom Wohnort nur einen Mausklick entfernt ist.

Derzeit erledigen die Städte, Gemeinden und Kreise, neben originären Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung, mehr als 120 Aufgaben für den Freistaat und müssen hierfür entsprechende Kapazitäten bereitstellen. Grundsätzlich handelt es sich hier um Angelegenheiten, bei denen keine Mitbestimmung durch die Vertreter der örtlichen Selbstverwaltung erfolgt. Vor allem, weil sie unter Gleichheitsgesichtspunkten für alle Bürger gleich zu vollziehen sind. Wir Freie Demokraten möchten die Kommunen vom übertragenen Wirkungskreis befreien und weitestgehend die Aufgaben schlank beim Freistaat bündeln. Hier liegt das wahre finanzielle Einsparpotenzial für Freistaat, Kommunen und Bürger.

Verwaltungsaufgaben teilen sich bereits heute auf in Entscheidungen, die individuelle Sach- und Vor-Ort-Kenntnisse erfordern (wie Bauanträge), und in Aufgaben, die nach Aktenlage bearbeitet werden (etwa KFZ-Angelegenheiten, Einwohnermeldeamt oder Gewerbeanmeldung). Auch Aufgaben, die hochspezifisches Fachwissen erfordern (Veterinärmedizin, Umweltamt, Gesundheitsamt), sind durch Kommunen und Kreise oft kaum alleine zu bewältigen. Gerade binäre Entscheidungslagen oder das nötige hochspezifische Fachwissen bieten erhebliche Möglichkeiten, die Thüringer Verwaltungen raumgreifend zu organisieren, weiter zu spezialisieren und Effizienzgewinne zu realisieren. Für uns Freie Demokraten ist nicht mehr entscheidend, wo eine Verwaltungsentscheidung getroffen wird, sondern ob die Anträge der Bürger sachgerecht, schnell und in einem vertretbaren Kostenrahmen realisiert werden.

Eine wichtige Errungenschaft des Rechtsstaats ist, dass die Menschen im Lande heute ihre Polizistinnen und Polizisten zuerst als Partner wahrnehmen. Polizisten verteidigen unsere Freiheit und unsere Sicherheit. Dieses Engagement bedarf aber auch des Schutzes und der Motivation durch die Gesellschaft. Die Freien Demokraten verurteilen die Verharmlosung polizeifeindlicher Graffitis durch die rot-rot-grünen Regierungsfraktionen. So wie die Thüringer Polizisten es verdient haben, selbst gegen Hetze und Gewalt geschützt zu werden, haben sie auch eine faire und angemessene Besoldung verdient. Deshalb setzen sich die Freien Demokraten in Thüringen für eine bessere Vergütung der Polizeibediensteten ein. Auch die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten müssen attraktiver werden und tatsächlich bei den Polizisten ankommen, die den Dienst tätigen. Deshalb wollen wir die Zulagen nachts an Werktagen auf mindestens 5 Euro und für Sonn- und Feiertage auf mindestens 7,50 Euro pro Stunde anpassen. Die Nutzung und Weiterentwicklung von Online Anzeigen möchten wir in Kooperation mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und dem Richterbund prüfen und die technischen Systeme entsprechend harmonisieren.

Ebenso setzen wir uns für eine spürbare Auflösung des Beförderungsstaus durch Regelbeförderung ein. Eine Regelbeförderung entlastet die interne Verwaltung, da die Beamten nicht mehr alle drei Jahre beurteilt werden müssen. Dadurch entlasten wir zugleich auch die Verwaltungsgerichte, weil Klagen wegen Beförderungen oder Beurteilungen weitestgehend entfallen würden. Dabei sollen leistungsbezogene Beförderungen immer noch einer Regelbeförderung vorgezogen werden. Wir Freie Demokraten wollen den mittleren Dienst als attraktiven Einstieg in den Polizeidienst für Realschulabsolventen beibehalten.

Wer seine Gesundheit und oft sogar sein Leben für unsere Sicherheit einsetzt, hat mehr Respekt in der Gesellschaft verdient. Die Freien Demokraten stehen für einen starken Rechtsstaat, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung wehrhaft verteidigt. Zugleich erinnern wir uns an die Erfahrungen zweier Diktaturen auf deutschem Boden. Deshalb sind wir Freie Demokraten Verteidiger der Bürger- und Grundrechte. Liberale Sicherheitspolitik bleibt deshalb kritisch gegenüber symbolpolitischen Forderungen, die einen Abbau der Bürgerrechte zur Folge hätten. Das heißt für uns, dass der Zugriff auf persönliche Daten, wie Bewegungsprofile aus Handydaten, nur im Verdachtsfall möglich ist und dass die Bürger z. B. über ein Thüringer Funkzellenabfragen-Transparenz-System nachvollziehen können, welche Institution welche Daten abgefragt hat.

Wir Freie Demokraten fordern eine bessere personelle und technische Ausstattung und eine Entlastung der Polizei von Bürokratie sowie eine effizientere Arbeitsorganisation. Während Straftäter aller Länder bestens vernetzt sowohl in der Cyberkriminalität als auch vor Ort in Thüringen Bürgerinnen und Bürger schädigen, schickt der Freistaat immer noch seine Polizeibediensteten in der digitalen Postkutsche auf die Datenautobahn. Noch immer ist die technische Ausstattung der Kolleginnen und Kollegen der Thüringer Polizei nicht auf dem neusten Stand. Immer noch gibt es zwischen den Standorten der Landespolizei untereinander und der Bundespolizei sowie erst recht im Verhältnis zu den Strafverfolgungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union keine ausreichenden, elektronischen Schnittstellen, um schnell und effizient zulässige und notwendige Informationen auszutauschen.

Als Internetzugang vor Ort nutzen die Thüringer Polizisten in der Regel das private Smartphone. Dieser Zustand ist im Jahr 2019 nicht mehr tragbar. Wir Freien Demokraten fordern für die Thüringer Polizei mehr sogenannte interaktive Funkstreifenwagen. In den interaktiven Funkstreifenwagen können Anzeigen bis zur Unterschrift des Anzeigenerstatters aufgenommen werden. Dadurch muss der Bürger nicht zusätzlich zur Dienststelle vorgeladen werden. Interaktive Funkstreifenwagen wären daher eine Win-win-Situation für Bürger und Polizei. Zudem fordern wir für die Thüringer Polizei ausreichend zeitgemäße mobile Funkgeräte für den Digitalfunk, die alle eine überschaubare Größe haben sollten, um sie auch sinnvoll verdeckt tragen zu können. Eine bessere personelle und technische Ausstattung der Polizei ist die tauglichere Antwort auf Kriminalität und Terrorgefahr als die fortwährende Einschränkung der Bürgerrechte. Deshalb wollen wir Freie Demokraten den Personalbestand konsolidieren und ausbauen, das Beschaffungswesen verbessern und die Ausstattung zielstrebig und modern auf einen angemessenen Stand bringen.

Für die Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten ist vor allem die Entlastung der Polizeibediensteten von vermeidbarer und überflüssiger Bürokratie dringend erforderlich. Für eine stärkere Präsenz von Polizistinnen und Polizisten auf Thüringens Straßen wollen die Freien Demokraten Regularien und Dienstabläufe vereinfachen, besser vernetzte IT-Systeme voranbringen, um mehrfache Eingaben in Systeme zu vermeiden. Dort, wo eine Entlastung von Bürokratie zur Konzentration auf die eigentliche Polizeiarbeit nicht anders zu erreichen ist, wollen wir verstärkt zivile Bedienstete für die Büroabläufe gewinnen. Darüber hinaus soll durch eine sorgfältige Aufgabenkritik überprüft werden, von welchen Aufgaben die Polizei entlastet werden kann, um ihren Kernaufgaben nachkommen zu können. Ein Beispiel ist, künftig Schwertransporte grundsätzlich nur noch in begründeten Ausnahmefällen von Polizisten begleiten zu lassen.

Die Polizeiausbildung am Standort Meiningen wollen wir Freie Demokraten durch die Ausbildung im Allgemeinen Verwaltungsrecht am Standort Gotha entlasten. Ein Semester kann dadurch an die Thüringer Verwaltungsfachhochschule nach Gotha verlegt werden. So können rund 260 Plätze in Meiningen freigemacht werden. Dadurch können wir insgesamt mehr Polizisten ausbilden. Darüber hinaus wollen wir Freie Demokraten die Unterkünfte am Bildungszentrum der Thüringer Polizei in Meiningen weiter sanieren und den Zustand der Anlage für den sogenannten scharfen Schuss verbessern.

Die Zusammenarbeit der Bachelor- und Masterstudiengänge der Thüringer Polizei an der ThürFHföV mit den Bachelor- und Masterstudiengängen anderer Bundesländer wollen wir intensivieren. Ein länderübergreifender Austausch bereits im Studium stärkt die spätere länderübergreifende Zusammenarbeit in der Verbrechensbekämpfung.

Thüringen ist internationaler geworden. Sei es durch die wachsenden wirtschaftlichen Verbindungen in die ganze Welt, durch Touristen aus anderen Ländern oder auch durch den Anstieg der Migration. Deshalb sollen die fremdsprachliche und die interkulturelle Ausbildung der Polizisten weit über die englische Sprache hinaus verbessert und die Möglichkeiten für die Rekrutierung geeigneter fremdsprachlicher Muttersprachler verbessert werden. Wer die Menschen, die zu uns gekommen sind, sowohl sprachlich als auch in ihren Denkweisen besser versteht, kann besser auf sie und ihr mögliches Handeln eingehen.

Wir Freie Demokraten möchten die Polizeistrukturreform gemeinsam mit den Gewerkschaften der Polizeibediensteten und den betroffenen Beamten evaluieren. Zugleich wollen wir das Polizeiaufgabengesetz modernisieren. Dazu werden wir es auf unzulässige und unnötige Einschränkungen von Bürgerrechten und von Rechten der

Berufsgeheimnisträger, wie Rechtsanwälten, Notaren, Ärzten, Seelsorgern und Journalisten, durchforsten. Der besondere Schutz von Berufsgeheimnisträgern ist ein besonders wichtiges Fundament des Rechtsstaats. Pressefreiheit ohne den Schutz von Journalisten einschließlich ihrer Quellen ist undenkbar, ebenso wie das Vertrauen von Menschen in ihren Arzt, in ihren Rechtsanwalt, in ihren Notar, in ihren Seelsorger nicht von der Gefahr getrübt werden darf, dass vertrauliche Informationen dort abgeschöpft werden könnten.

Wir Freie Demokraten möchten mehr Kapazitäten für die Präventionsarbeit in Kooperation mit der Jugendsozialarbeit und den kommunalen Ordnungsdiensten zur Verfügung stellen. Präventionsarbeit und Gefahrenabwehr sind für uns eine Kernaufgabe der Polizei. Insbesondere die Arbeit der Jugendstationen wollen wir landesweit intensiver fördern, auch um die Zusammenarbeit mit den Schulen zu vertiefen. Das wäre ein wichtiger Schritt zur Drogenprävention an den Schulen, um auf lange Sicht die Jugenddelinquenz zu verringern.

Wir Freie Demokraten unterstützen nicht nur den Spitzen-, sondern auch den Breitensport im Freistaat Thüringen. Eine erfolgreiche Sportpolitik ist gesamtgesellschaftlich nur möglich, wenn Breiten-, Leistungs-, Behinderten und Vereinssport gleichermaßen prosperieren. Wir setzen uns für gute Trainings- und Wettbewerbsbedingungen im Leistungssport ein. Eine Weiterentwicklung und Modernisierung der Sportstätten soll in enger Abstimmung mit den Kommunen und Vereinen erfolgen. Insbesondere aus Gründen der Kosteneffizienz sind Kapazitäten für den Schul- und Vereinssport zu ermöglichen und den Anforderungen an den Behindertensport gerecht zu werden. Besondere Unterstützung verdienen auch unsere Sportvereine mit ihren ehrenamtlichen Helfenden. Zudem hat Sport eine bedeutende Integrationsfunktion für unsere Gesellschaft. Sport bringt Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, sozialem Status, religiöser oder politischer Anschauung zusammen.

Computer- und Videospiele sind gleichermaßen Kulturgut, Bildungswerkzeug und Innovationstreiber. E-Sports ist ein Massenphänomen mit entstehenden Verbänden und regelmäßigen Turnieren. Wir Freie Demokraten setzen uns für eine Anerkennung des ESports als Sport ein. Insbesondere für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und der damit verbundenen ehrenamtlichen Arbeit ist dieser Schritt notwendig.

Kern, Fundament und zentrales Ziel liberaler Rechtspolitik muss es sein, die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass rechtsstaatliche Gebote durchgesetzt werden. Auf dieses Ziel ist die gesamte Rechtspolitik auszurichten. Ein funktionierender Rechtsstaat ist mehr als Daseinsvorsorge; er ist Fundament der Demokratie.

Immer mehr Gesetze schaffen nicht mehr Rechtsstaat, wenn der Staat nicht in der Lage ist, diese Gesetze durchzusetzen oder sie zu vollziehen. Klaffen die Gesetzeslage und die Möglichkeit ihres Vollzugs auseinander, führt dies zu Frustration und zu schwindender Akzeptanz und schwindendem Vertrauen in den Rechtsstaat bei den Bürgerinnen und Bürgern. Es muss deshalb oberste Priorität liberaler Rechtspolitik sein, die Durchsetzung von bestehenden Gesetzen und der Rechte des Bürgers zu verbessern, anstatt ständig neue Gesetze erlassen zu wollen.

Es müssen wieder mehr Richter und Staatsanwälte eingestellt werden. Die Justiz steht heute vor neuen großen Aufgaben. Verwaltungsgerichte stehen unter der hohen Last von Asylverfahren. Staatsanwälte sind nicht mehr in der Lage, Ermittlungsverfahren zeitnah und vertieft zu bearbeiten. Strafprozesse können nicht zügig genug durchgeführt oder mangels personeller Kapazitäten gar nicht erst eröffnet werden. Tatverdächtige müssen wegen überlanger Untersuchungshaft freigelassen werden. Der Polizei fehlen personelle und sachliche Mittel zur Verbrechensaufklärung. Der Justizhaushalt des Freistaates muss aufgestockt werden. Ziel liberaler Rechtspolitik ist es, die personellen und sachlichen Kapazitäten und Mittel der Justiz so aufzustocken, dass die Justiz endlich wieder gut ausgestattet ist und ihre Aufgaben zügig erfüllen kann. Aufgrund der technischen Fortentwicklung gerade im digitalen Bereich (Stichworte: Cybercrime und KI) ist ein ständiger Abgleich mit dem aktuellen Stand der Technik und Stand des Wissens notwendig.

Um kompetente Richter und Staatsanwälte zu gewinnen, muss die Attraktivität des Justizdienstes wieder zunehmen. Spätestens mit der anrollenden Pensionierungswelle vieler Richter und Staatsanwälte, die auf die Justiz des Freistaates zukommt, droht eine Verschärfung des bereits bestehenden Personalproblems. Es muss – auch wirtschaftlich – wieder attraktiver werden, Richter oder Staatsanwalt zu werden, anstatt in einer großen Rechtsanwaltskanzlei oder in einem Unternehmen juristisch tätig zu werden. Wir Freie Demokraten setzen uns deshalb für eine bessere Besoldung und Sachausstattung der Richter und Staatsanwälte ein. Dazu gehört auch, dass dem Berufsbild der Richter und Staatsanwälte wieder mehr gesellschaftliche Anerkennung zuteilwird.

Da es immer schwieriger wird, Staatsanwälte für die besonders anspruchsvolle Arbeit in Schwerpunktabteilungen zu gewinnen, setzten wir Freie Demokraten uns dafür ein, dass Staatsanwälte, die dauerhaft in Schwerpunktabteilungen tätig sind, als Gruppenleiter besoldet werden – ein Ansatz der in anderen Bundesländern schon seit Jahrzehnten erfolgreiche Praxis ist.

Die Juristenausbildung in den einzelnen Bundesländern muss vergleichbarer werden. Es ist in einem annähernd einheitlichen Rechtsraum insbesondere für die Bestenauslese nicht förderlich, wenn die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer und damit auch die anzulegenden Maßstäbe und Bewertungen stark voneinander abweichen.

Hinsichtlich des Inhalts der Juristenausbildung muss mehr Wert auf die Vermittlung digitaler Arbeits- und Recherchetechniken und -methoden gelegt werden. Auch der Referendardienst in Thüringen muss attraktiver werden. Deshalb fordern wir Freie Demokraten mehr Ausbilder für junge Juristen und eine bessere finanzielle Entlohnung der Referendare und ihrer Ausbilder. Zugleich möchten wir die Nebentätigkeitsgenehmigungspraxis vereinfachen. Offen sind wir Freie Demokraten auch für eine Verbeamtung der Referendare, um den Freistaat Thüringen für sie attraktiv zu machen und einen Pool für Neueinstellungen in der Justiz zu schaffen. Vor allem im Hinblick auf anstehende Altersabgänge ist dieser Stellenpool dringend notwendig, um die Arbeitsfähigkeit der Justiz im Freistaat Thüringen langfristig zu sichern.

Die praktische Tätigkeit der Anwälte und Notare sollte in der Ausbildung stärkere Beachtung finden. Auch die Ausbildungsqualität von Rechtspflegern und Fachangestellten von Rechtsanwälten und Notaren muss weiter gestärkt werden. Insbesondere der Aufgabenbereich der Rechtspfleger ist durch Gesetzesänderungen der letzten Jahre immer umfangreicher und komplexer geworden, nicht zuletzt durch die Aufwertung der Vermögensabschöpfung.

Liberale Justizpolitik achtet auf Rechtssicherheit und Transparenz. Entstandenes Richterrecht sollte, allerdings behutsam, kodifiziert, zersplittertes Recht (wie die vielfältigen Bestimmungen des Nebenstrafrechtes) durchforstet und gesammelt sowie die Anwenderfreundlichkeit von Gesetzen verbessert werden. Ziel muss es sein, dass der Bürger die Rechtslage im Gesetz nachlesen kann. Die FDP in Thüringen setzt sich dafür ein, dass der Freistaat entsprechende Gesetzgebungsentwürfe in den Bundesrat einbringt bzw. unterstützt.

Rechtsstaat wird auch durch rechtsstaatliche Verfahrensvorschriften gewährt. In den verschiedenen prozessualen Verfahrensordnungen sind die Rechtsmittel inzwischen sehr unübersichtlich gestaltet. Wir wollen prüfen, ob die verschiedenen Verfahrensordnungen, insbesondere die Rechtsmittel weiter vereinheitlicht oder vereinfacht werden können. Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass der Freistaat entsprechende Gesetzgebungsentwürfe in den Bundesrat einbringt oder unterstützt.

Die Strafprozessordnung ist in die Jahre gekommen und durch die vielen Reformen immer unübersichtlicher geworden. In den letzten Jahrzehnten fehlte dem Bundesgesetzgeber der Mut zu einer großen Reform des Strafprozessrechts, die den bisherigen Normenbestand systematischer, übersichtlicher, einfacher und damit auch verständlicher gestaltet. Wir Freie Demokraten haben diesen Mut und  setzen uns dafür ein, dass der Freistaat auch hierfür entsprechende Gesetzgebungsentwürfe in den Bundesrat einbringt bzw. unterstützt.

Bei der Digitalisierung der Rechtspflege muss der Freistaat schneller vorankommen. Die Projekte zur Einführung der elektronischen Akte müssen beschleunigt werden. Der Freistaat muss eine eigene Struktur – intern oder auch extern – aufbauen, die sich mit strategischer Planung, sowie der Nutzung der Digitalisierung zur Verschlankung der Arbeitstätigkeiten befasst. Digitale Prozesse dürfen nicht nur zur 1:1-Abbildung der analogen Arbeitsweise aufgebaut werden. Automatisierbare Prozesse müssen erkannt und in elektronische oder sogar KI-Anwendungen überführt werden.

Für eine digitale Justiz brauchen wir aber nicht nur eine leistungsfähige digitale Infrastruktur an den Gerichten, sondern vor allem auch geeignete Fachkräfte in der Justiz. Um für IT-Spezialisten attraktiver zu werden, muss auch die Vergütungsstruktur innerhalb des öffentlichen Dienstes verbessert werden. Geregelte Arbeitszeiten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind schon heute starke Argumente für den Justizdienst, mit denen mehr geworben werden muss.

Rechtspolitik darf nicht als Mittel missbraucht werden, gesellschaftspolitische Ziele aus ideologischen Gründen durchzusetzen. Liberale Rechtspolitik passt das Recht gesellschaftlichen Veränderungen an, sie versucht nicht, gesellschaftliche Entwicklungen herbeizuführen.

Die aktuelle Struktur der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit vier Landgerichtsbezirken werden wir Freie Demokraten mit den Standorten Mühlhausen, Meiningen, Erfurt und Gera beibehalten. Eine Reduzierung auf drei oder gar noch weniger Standorte kommt für uns nicht in Frage. Denn Justiz muss, wenn sie Akzeptanz finden will, stets auch örtlich verankert sein; kaum ein Schöffe wird gern bereit sein, 100 km oder mehr zu einem Landgericht zu fahren. Zudem muss Justiz auch in Bezug auf die Existenz ihrer Standorte in einem gewissen Maß verlässlich sein, und zwar für die Bürger, die anderen Organe der Rechtspflege (z. B. die Anwälte und Notare) und die Bediensteten der Justiz. Deshalb kann man nicht nach Belieben Justizstandorte eröffnen und wieder schließen. Jede beliebig anmutende Schließung eines Justizstandortes ist stets dem Verdacht ausgesetzt, gleichgültig ob berechtigt oder unberechtigt, sie erfolge auch, weil die betroffene Staatsanwaltschaft oder das betroffene Gericht unerwünschte Entscheidungen getroffen haben.

Wir Freien Demokraten wollen, dass gemeinsam mit der Justiz geprüft wird, ob eine weitere Spezialisierung der einzelnen Landgerichte (z.B. Cybercrime) oder auch neue Rechtsbereiche /-wirkungen (z.B. Digitalwährungen) erforderlich ist. Auch liegt es nahe, Prozesse gegen die organisierte Kriminalität an einem Landgericht zu konzentrieren.

Mit Unterstützung der FDP wurde auf Bundesebene das Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Forum Recht“ beschlossen. In der Stiftung Forum Recht wird Thüringen dabei durch einen Vertreter der Landesjustizverwaltung in die Entscheidungsprozesse eingebunden sein. Wir werden uns weiterhin für die optimale Nutzung des Thüringer Mandats und die Wirkung der Stiftung Forum Recht stark machen.

Wir Freie Demokraten fordern ein verständliches und einfach anwendbares Thüringer Versammlungsgesetz. Gerade aufgrund der aktuell auftretenden Problemlagen mit Veranstaltungen politischer Extremisten müssen wir den Behörden das Rüstzeug geben, um angemessen und rechtssicher handeln zu können. Bis zur Föderalismusreform 2006 verfügte der Bund über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht. Im Zuge der Reform wurde die Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer übertragen. Einzelne Bundesländer haben ihre neue Kompetenz umfassend genutzt. In Thüringen gilt jedoch weiter das alte Bundesgesetz, das nicht an neue Herausforderungen im Versammlungsrecht angepasst ist. Deshalb möchten wir Freie Demokraten aktiv werden und ein liberales Thüringer Versammlungsgesetz voranbringen.

Ein liberales Thüringer Versammlungsgesetz versteht Versammlungen als Ausdruck der Freiheitsausübung und nicht als lästige Veranstaltungen oder bloße Gefahrenherde, die möglichst weitgehend mit Gefahrenabwehrmaßnahmen einzudämmen sind. Nur so ist bürgerschaftliche Selbstorganisation in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung garantiert.

Ein liberales Thüringer Versammlungsgesetz muss klare Regelungen haben, die Orientierung für Bürgerinnen und Bürger sowie die zuständigen Behörden sind. Dafür setzen wir Freie Demokraten auf ein Höchstmaß an Normenklarheit, Systematik und sprachlicher Konsistenz. Wir möchten ein Versammlungsrecht schaffen, das vor Verfassungsgerichten Bestand hat und Bürgern sowie Behörden klare Orientierung bietet. Dabei beachten wir insbesondere die vom Bundesverfassungsgericht zur Versammlungsfreiheit herausgearbeiteten Grundsätze. Das liberale Thüringer Versammlungsgesetz muss auch das Verhältnis von Versammlungsrecht zum allgemeinen Polizeirecht regeln. Diese Nahtstelle führt derzeit zu Unklarheiten und Zweifelsfällen.

Das liberale Thüringer Versammlungsgesetz muss alle Versammlungsformen und alle Versammlungsrechtsfragen regeln. Alle mit einer Versammlung auftretenden Rechtsfragen müssen daher im Thüringer Versammlungsgesetz beantwortet werden.

Das liberale Thüringer Versammlungsgesetz muss aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen beantworten. In jüngerer Zeit treten immer wieder Probleme bei Versammlungen auf, die bei Schaffung des Bundesversammlungsgesetzes noch nicht bekannt waren. Auf die damit zusammenhängenden Fragen muss das Thüringer Versammlungsgesetz eine Antwort geben. Beispiele hierfür sind etwa Versammlungen in privatisierten öffentlichen Räumen (öffentlich zugängliche Räume, die in privatem Eigentum stehen, etwa private Fußgängerzonen) und der Datenschutz bei Bild- und Tonaufnahmen während der Versammlungen.

Wir Freie Demokraten lehnen jede Form von Extremismus ab. Wir Liberale stehen in der Mitte der Gesellschaft und setzen auf eine wehrhafte Demokratie. Hass, Intoleranz, Links- und Rechtsextremismus, religiösem Fanatismus und allen Angriffen auf unser Rechtssystem werden wir entschieden entgegentreten. Das beinhaltet nicht zuletzt auch den Kampf gegen die sogenannte Reichsbürgerbewegung. Wir tolerieren keine Parallelgesellschaften, die unseren Rechtsstaat missachten und den Fortbestand der verfassungsmäßigen Ordnung in Frage stellen. Bestehende Präventionsprogramme werden wir überprüfen und an die neuen Herausforderungen anpassen. Für den Kampf gegen Extremismus brauchen wir eine starke Zivilgesellschaft. Deshalb möchten wir ehrenamtliches Engagement in diesem Bereich besser fördern.

Ein starker Rechtsstaat braucht einen leistungsfähigen Verfassungsschutz. Es geht darum, vorbeugend die Gefahren zu erkennen. Wir Freie Demokraten stehen gegen Extremismus jeglicher Art, egal ob rechts, links oder religiös. Die Erfahrung lehrt, dass mangelnde Kontrolle und politische Voreingenommenheit zu fatalen und schlimmen Fehlentwicklungen führen können. Verbrechensserien, wie sie der nationalsozialistische Untergrund aus Thüringen zu verantworten hat, dürfen nie wieder und erst recht nicht in einem solchen Ausmaß erfolgen. Insbesondere darf der Einsatz von V-Leuten nur mit äußerstem Augenmaß erfolgen. Eine Verselbständigung der V-Leute-Szene, die selbstherrlich schalten und walten konnte, muss für die Zukunft ausgeschlossen sein. Dass die Finanzierung führender Personen der rechten Szene mit Mitteln des Verfassungsschutzes erfolgen konnte, ist ein völlig inakzeptabler Tiefpunkt in der Geschichte der Behörde. Die Freien Demokraten wollen deshalb eine engere Kommunikation zwischen Verfassungsschutz und dem Parlament mit seiner Kontrollfunktion und fordern eine nachhaltigere fachliche Aufsicht durch das zuständige Ministerium. Freie Demokraten stehen dafür, dass die Arbeit des Verfassungsschutzes sich an der Gefährlichkeit der Täter ausrichtet und nicht an ihrer politischen Farbe oder ihrer religiösen Prägung. Wir Freie Demokraten setzen auf eine bessere Vernetzung und Straffung der bestehenden Strukturen.

Das ehrenamtliche Engagement in den Freiwilligen Feuerwehren, beim Technischen Hilfswerk Thüringe (THW) und in den Sanitäts- und Hilfsdiensten wollen wir Freie Demokraten weiter stärken. Das Ehrenamt ist und bleibt das Rückgrat der Gesellschaft in Thüringen. Wir wollen die Berichtspflichten der Rettungskräfte minimieren, um sie von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Weiteren Belastungen der ehrenamtlichen Rettungskräfte treten wir Freie Demokraten entgegen.

Der demographische Wandel und Abwanderungen vor allem junger Leute erschweren immer mehr die Nachwuchssicherung bei den Freiwilligen Feuerwehren wie auch im Rettungsdienst und im THW. Den Feuerwehrführerschein möchten wir weiter stärken und beibehalten. Auch künftig stehen die Freien Demokraten weiter auf der Seite der Haupt- und Ehrenamtlichen im Brand- und Katstrophenschutz. Wir möchten in Thüringen neue Anreize und Unterstützungsmöglichkeiten schaffen und insbesondere die Akzeptanz in Unternehmen für das Engagement von Mitarbeitern in den Freiwilligen Feuerwehren verbessern. Die Brandschutzerziehung in den Schulen möchten wir ausbauen und dadurch auch neue Möglichkeiten zur Nachwuchsgewinnung schaffen. Wir setzen uns dafür ein, dass die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass das Freiwillige Soziale Jahr auch bei den Thüringer Feuerwehren und Rettungsdiensten absolviert werden kann. Darüber hinaus befürworten wir Aktionen, die zur besseren Aufklärung über die korrekte Bildung von Rettungsgassen beitragen.

Wir Freie Demokraten wollen die Einsatzfähigkeit der Thüringer Feuerwehren sicherstellen. Dafür möchten wir in Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörden verbindliche Brandschutzbedarfs- und Entwicklungspläne in den Kommunen einführen. Rechtlich möchten wir diese in die Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung implementieren.

Auf Basis der Brandschutzbedarfs- und Entwicklungspläne wollen wir eine Gesamteinschätzung          der gegenwärtigen Feuerwehrstrukturen bezüglich der organisatorischen, personellen und technischen Einsatzfähigkeit vornehmen. An diesem Gestaltungsprozess wollen wir insbesondere die zuständigen Brandaufsichtsbehörden, den Feuerwehrverband, den Landkreistag sowie den Gemeinde- und Städtebund beteiligen. Darauf aufbauend wollen wir vor Ort und unter Beachtung der kommunalen Selbstverwaltung die Etablierung und Weiterentwicklung von Brandschutzverbänden prüfen.

Wir Freien Demokraten bekennen uns zum Standort der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in   Bad Köstritz und setzen uns für moderne Ausbildungsmöglichkeiten ein. Eine dringende Ausrichtung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule auf die eigentlichen Kernaufgaben ist unerlässlich. Dazu ist es notwendig, künftig die personellen Ausbildungskapazitäten sicherzustellen und den bestehenden Investitionsstau zu beenden.

Die Erfahrungen aus vergangenen Katastrophenschutzeinsätzen zeigen, dass Potenziale in einer besseren Vernetzung und Kooperation bestehen. Wir Freien Demokraten wollen hierzu die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen stärken und die Zusammenarbeit mit dem Technischen Hilfswerk vertiefen. Für uns Freie Demokraten ist aus der geschichtlichen Erfahrung klar, dass die Bundeswehr grundsätzlich nicht für polizeiliche Befugnisse konzipiert ist. Die guten Erfahrungen in der Zusammenarbeit im Katastrophenschutz wollen die Thüringer Liberalen indes gerne fortsetzen und ausbauen. Die Bundeswehr ist für die Thüringer Liberalen weit mehr als ein Standortfaktor, die Soldatinnen und Soldaten stehen als Bürger in Uniform für die Sicherheit des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats nach außen.

Naturkatastrophen machen nicht an Grenzen halt. Deshalb wollen die Freien Demokraten die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz über Landes- und auch Bundesgrenzen hinaus wesentlich verbessern. Insbesondere gilt es, die jeweiligen Vorwarnsysteme besser zu vernetzen. Dabei soll eine zentrale Koordinierung geprüft werden.

Scroll to Top