Politik, die rechnen kann

Der Beschluss des Thüringer Landeshaushalts ist das Königsrecht des Thüringer Landtags und bestimmt maßgeblich das politische Handeln im Land und setzt Prioritäten bei den Investitionen, um Thüringens Herausforderungen in der Stadt und auf dem Land zukunftsfest und generationengerecht zu meistern. Wir setzen uns für einen Zukunftshaushalt ein, welcher finanzielle Stabilität, haushaltärische Solidität, generationsübergreifende Investitionsdynamik und eine neue finanzielle Fairness zwischen Kommunen und Land gleichermaßen in den Blick nimmt. Wir sind überzeugt, dass Thüringens Zukunft vor Ort in den Dörfern, Städten und Landkreisen entschieden und maßgeblich bestimmt wird, ob es uns gemeinsam mit den Menschen in unserem Freistaat gelingt, eine neue Thüringer Gründerwelle und Verantwortungskultur zu entfachen und vor allem auf die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungsprozesse die richtigen zukunftsweisenden Antworten zu geben.

Wir werden die Herausforderung annehmen, die Fehler und Unzulänglichkeiten der Thüringer Haushaltspolitik in den vergangenen 10 Jahren zu korrigieren und die Weichen in der Haushalts- und Finanzpolitik neu zu setzen.

Es ist eine Frage des Respekts gegenüber der harten Arbeit der Menschen in Thüringen, dass auch die Politik mit finanzieller Weitsicht und Verantwortung handelt. Ebenso wie von jedem Einzelnen und jedem Unternehmen erwartet wird, sorgfältig mit seinen Mitteln umzugehen, muss dies auch für die Landesregierung gelten, die die ihr anvertrauten Steuergelder verwaltet. Die bisherige Finanzpolitik der Landesregierung zeichnete sich durch eine stetige Ausweitung des Haushaltsvolumens aus während gleichzeitig EU-Fördermittel in Millionenhöhe ungenutzt blieben. Investitionen in die Zukunft und der Abbau von Schulden wurden vernachlässigt. Stattdessen wurden Steuermehreinnahmen für kurzfristige Maßnahmen und eine erfolglose Gebietsreform verwendet. Angesichts des Wegfalls der Solidarpaktmittel ab 2020 und der Reduzierung der Mittel aus dem Europäischen Kohäsionsfonds sowie der bevorstehenden erheblichen Steigerung der Pensionslasten, ist eine solche kurzfristige Haushaltspolitik nicht tragbar. Wir, die Freien Demokraten, setzen uns für ein Ende dieser kurzsichtigen Finanzpolitik ein.

Die Zukunft Thüringens sehen wir, die Freien Demokraten, untrennbar mit einer verantwortungsvollen und generationengerechten Finanzpolitik verbunden. Die harte Arbeit der Thüringerinnen und Thüringer bildet das Fundament für das hohe Aufkommen an Steuern und Abgaben, welches wiederum die Haushaltsüberschüsse von Bund und Land ermöglicht. Wir stehen als einzige Partei für den Grundsatz, dass erst Leistung erbracht und Werte geschaffen werden müssen, bevor eine Verteilung erfolgen kann. Gerade in Zeiten hoher Steuereinnahmen ist es unsere Pflicht, sicherzustellen, dass der Freistaat nur das ausgibt, was wirklich sinnvoll und notwendig ist. Ein nachhaltiger Schuldenabbau schafft den finanziellen Spielraum, der für die dringend benötigten Zukunftsinvestitionen erforderlich ist. Die Freien Demokraten verpflichten sich, eine zukunftssichere Haushaltspolitik für Thüringen zu gestalten.

Unser Ziel als Freie Demokraten ist es, die Finanzpolitik Thüringens entschlossen auf das Prinzip der Generationengerechtigkeit auszurichten. Vor allem mit Blick auf die finanzielle Nachhaltigkeit und Resilienz des Thüringer Landeshaushalts ist unser Leitgedanke ein ausgewogener Dreiklang bei der Verwendung der erwirtschafteten Haushaltsüberschüsse. Zukunftsinvestitionen, Tilgung von Schulden und der Aufbau von Rücklagen und Zukunftsvorsorge nehmen wir gleichermaßen in den Blick, um Thüringen zukunftsfest zu machen. Eine umsichtige Haushaltsführung erfordert zudem eine kontinuierliche Überprüfung der finanzierten Strukturen und Programme hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit, Notwendigkeit und Effizienz. Wir setzen auf Transparenz bei der Zuordnung von Finanzmitteln zu Projekten und Haushaltsjahren. Wie in der Privatwirtschaft, so ist auch im staatlichen Handeln ein effektives Controlling unerlässlich: Nur durch kritisches Hinterfragen können wir eine starke Zukunft gestalten. Wir, die Freien Demokraten, befürworten einen agilen und effizienten Staat, der in seiner Finanzpolitik klare Prioritäten setzt. Dabei muss einer Überprüfung der Staatsaufgaben und des Personalbedarfs stets eine kritische Analyse der bestehenden Aufgaben vorangehen. Unser Ziel ist es, die Aufgabenkritik zu intensivieren und Aufgaben, die verzichtbar sind oder an andere Ebenen delegiert werden können, zu identifizieren und zu überdenken.

Unsere Haushaltspolitik ist von Voraussicht und Verantwortung geprägt. Die Einführung einer Schuldenbremse, die einen festgelegten Tilgungsplan und ein verbindliches Investitionsgebot umfasst, soll in der Thüringer Verfassung verankert werden. Unser oberstes Ziel ist es, den Haushalt des Freistaats so zu gestalten, dass er seine Ausgaben vollständig durch bestehende Einnahmen decken kann, ohne neue Schulden aufnehmen zu müssen.

Eine schnelle Rückzahlung bestehender Verbindlichkeiten verringert nicht nur das Zinsrisiko im Haushalt, sondern entlastet auch zukünftige Landeshaushalte und schafft Freiräume für neue politische und soziale Initiativen. Die Freien Demokraten fordern einen verbindlichen und klar definierten Plan zum Schuldenabbau, der zu einer signifikanten Reduktion der jährlichen Zinsausgaben führen würde. Bei Mehreinnahmen oder sich ergebenden Haushaltsspielräumen setzen wir auf einen ausgewogenen Mix aus Investitionen, finanziellen Entlastungen und weiterem Schuldenabbau.

Der Abbau von Schulden und die Steigerung von Investitionen sind für uns zwei Seiten derselben Medaille. Wir streben eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für öffentlich-private Partnerschaften an, um den hohen Investitionsbedarf in Infrastrukturprojekte wie Straßen, Gebäude und Bildungseinrichtungen durch zusätzliches privates Kapital zu decken.

Wir Freien Demokraten stehen für eine generationengerechte Haushaltspolitik in Thüringen. Vor allem die bereits entstandenen Pensionsverpflichtungen belasten die zukünftigen Thüringer Landeshaushalte signifikant und erfordern dringendes politisches Handeln. Wir fordern, den Fehler der R2G-Landesregierung und der CDU aus dem Jahr 2021 zu korrigieren und den Pensionsfonds wieder einzuführen und weiterzuentwickeln. Wir streben an, den Pensionsfonds aus dem Landeshaushalt bzw. der Haushaltsrücklage mit mindestens 300 Millionen Euro als Start-Kapitalanlage auszustatten und im Sinne eines Generationenkapitals vorsorge- und renditeorientiert anzulegen, um zukünftige Pensionsbelastungen auf den Thüringer Landeshaushalt im Sinne der Generationengerechtigkeit nachhaltig zu dämpfen.

Unser Grundprinzip beruht auf dem Vertrauen in die Kraft und Effizienz der freien Marktwirtschaft. Wir vertreten die Auffassung, dass Unternehmen sich auf lange Sicht eigenständig am Markt behaupten sollen, ohne auf staatliche Beteiligungen oder finanzielle Unterstützung angewiesen zu sein. Der Staat sollte nicht als Unternehmer agieren, da die Privatwirtschaft in der Regel effizienter und innovativer ist. Unser Ziel ist es, die Beteiligungen des Freistaats Thüringen kritisch zu überprüfen und konsequent zu reduzieren. Dies umfasst insbesondere die Vermeidung einer Ausweitung von Beteiligungen an landeseigenen oder teilstaatlichen Unternehmen, um das finanzielle Risiko für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu minimieren und die Rolle des Staates auf die eines neutralen und fairen Schiedsrichters im wirtschaftlichen Wettbewerb zu beschränken.

Umso wichtiger ist auch ein nachhaltiger Wandel in Thüringen hin zu einer vielfältigen, unverkrampften und lebendigen Aktienkultur, einer gesunden Einstellung zu Risiko-Kapital und das Selbstverständnis eine Gesellschaft von Eigentümerinnen und Eigentümern zu sein. Für sehr viele Menschen stärkt eigenes Eigentum und Beteiligungen auch die Motivation zur Übernahme von Verantwortung. Genau deshalb ist die faire Chance auf Erwerb und Mehrung von Eigentum ein urliberales Anliegen.

Das wäre auch ein Gamechanger für unsere zentralen Anliegen: individueller Aufstieg und selbstbestimmte Lebensführung. Eine in unserer Bevölkerung stärker verbreitete Unternehmensbeteiligung wäre ein optimales Fundament dafür, endlich beim Schließen der Vermögensschere voranzukommen. Das Eigentumsrecht schafft Fortschritt, persönlich und politisch. Moderne Demokratien sind auch aus Abwehrreflexen gegen unfaire Eigentumseingriffe entstanden. Denn die individuelle Eigentumsgarantie ist konstitutiver Bestandteil freier Gesellschaften und nur diese sichern nachhaltig echte Innovationskraft.

Auch vor diesem Hintergrund erkennen wir die bisherige Arbeit beispielsweise der Thüringer Aufbaubank und des Thüringer Beteiligungsmanagements ausdrücklich an und werden dies mit der notwendigen politischen Distanz und Praktikabilität weiter begleiten, um Zukunftsfinanzierungen in Kooperation mit privaten und öffentlich-rechtlichen Finanzinstituten in Thüringen mitzustärken.

Die Wirtschaftsunternehmen in Thüringen sind ein zentraler Pfeiler unserer regionalen Entwicklung. Um die sich selbst verstärkende Tendenz zu Steuererhöhungen in den Kommunen zu durchbrechen, setzen wir uns für die Implementierung einer Gewerbesteuer-Bremse ein. Unternehmen sollten nicht die Last einer unzureichenden Haushaltsführung auf Landes- oder kommunaler Ebene tragen müssen. Unser Ziel ist es, die kommunalen Finanzstrukturen umfassend und unter Einbeziehung aller Finanzierungsquellen langfristig zu reformieren. Dies soll den Kommunen mehr finanzielle Selbstständigkeit und Entscheidungsfreiheit ermöglichen, um ihre spezifischen lokalen Anforderungen und Projekte eigenverantwortlich zu gestalten und umzusetzen.

Wir Freien Demokraten setzen uns für den Erhalt und die Weiterentwicklung lebendiger regionaler Strukturen sowohl in städtischen als auch in ländlichen Räumen ein. Wichtiger als die Größe eines Ortes ist die Weite seines Horizonts und dass man sich über die eigene Verwaltungsgrenze hinaus gemeinsam entwickeln kann und muss. Nur so kann auch im kleinsten Ort Großes entstehen.

Mit der nächsten großen Evaluation des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes muss die Grundlage für das partnerschaftliche Zusammenwirken von Land, Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden auch für die Zukunft neu gelegt werden. Eine neue Fairness zwischen dem Land und der kommunalen Familie muss das gemeinsame Ziel sein und nicht nur finanzielle Verschiebungen innerhalb des Systems, welche die freien Schlüsselzuweisungen abschwächen und versuchen, die kommunale Familie gegeneinander auszuspielen. Das Umschichten von Schlüsselzuweisungen zwischen Landkreisen und kreisangehörigen Kommunen, was den Anstieg der Kreisumlagen-Hebesätze weiter nach sich zieht, ist weder zielführend noch ein Mehrwert für die kommunale Familie.

Wir Freien Demokraten fordern für die kreisfreien Städte, Landkreise und kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine verlässliche und angemessene Finanzausstattung, ohne dass immer wieder Sonderprogramme und kommunale Hilfsgesetze aufgelegt werden müssen. Voraussetzung dafür ist eine ehrliche Ermittlung des tatsächlichen Finanzbedarfs, der vor allem durch steigende Ausgaben im Sozial- und Jugendbereich im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich sowie durch neue Aufgaben infolge von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungsprozessen immer weiter anwächst. In die Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs müssen auch Bedarfe wie der Investitionsstau und die Kosten des demografischen Wandels und der Barrierefreiheit berücksichtigt werden.

Die zurückliegenden Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes erfüllen nicht die Erwartungen einer grundlegenden Reform des Finanzierungssystems. Ganz im Gegenteil, der kommunale Finanzausgleich wurde komplizierter statt einfacher, schränkt die weitere Verwendung freier Schlüsselweisungen ein und berücksichtigt nicht ausreichend die Kostenentwicklungen vor allem im übertragenen Wirkungskreis. Wir fordern, dass mit der nächsten grundlegenden Reform die Ausgestaltung des Mehrbelastungsausgleichs, der Hauptansatzstaffel und die Sonderlastenausgleiche bezüglich ihrer Wirksamkeit und Angemessenheit in den Blick genommen wird. Wir wollen unter anderem prüfen, die Längen von Gemeinde- und Kreisstraßen als neue Berechnungs-Stellschraube zu etablieren, um unterschiedliche Gemarkungsflächen besser im KFA widerzuspiegeln. Sachfremde Sonderlastenausgleiche, wie beispielsweise zur allgemeinen Förderung von kultur- und tourismuspolitischen Zielen, müssen zukünftig gezielt aus dem Landeshaushalt finanziert werden und nicht durch Quersubventionierung im kommunalen Finanzausgleichssystem.

Wir fordern mehr Selbstbestimmung für die Kommunen, um ihre Aufgaben und Investitionsbedarfe zu finanzieren. Dazu erachten wir es in einem ersten Schritt für notwendig über eine Neubemessung des Partnerschaftsgrundsatzes die Finanzausgleichsmasse bei den Schlüsselzuweisungen zu erhöhen. Sonderlastenausgleiche, projektgebundene Förderprogramme und Zuweisungen des Landes, welche Bestandteile der angemessenen Finanzausstattung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 ThürFAG – Leistungen an die Kommunen außerhalb der FAG-Masse – sind, wollen wir zu Gunsten der freien Schlüsselzuweisungen auf ihre Zweckmäßigkeit, Verwaltungsaufwand und Notwendigkeit überprüfen, finanziell zurückführen und zusätzlich in die FAG-Masse überführen. Zugleich ist sicherzustellen, dass die in das Finanzausgleichsgesetz integrierte kommunale Investitionspauschale als zusätzliche Investitionspauschale erhalten bleibt und nicht mit anderen Finanzmitteln innerhalb des Kommunalen Finanzausgleich verrechnet wird.

Erfolgreiche Gemeinden, welche auch aus richtigen Entscheidungen in der Vergangenheit heraus, heute in der Lage sind über ihre Finanzkraft, ohne zusätzliche Schlüsselzuweisungen des Landes, das gesellschaftliche Leben auszufinanzieren (abundante Gemeinden), müssen wieder stärker an ihrem Wohlstand partizipieren können. Deshalb fordern wir, die Finanzausgleichsumlage zu reformieren. Wir streben eine Freigrenze von mindestens 25 Prozent der Unterschiedsmesszahl zwischen Steuerkraft- und Bedarfsmesszahl an, sowie eine obere Unterschiedsmesszahl von 150 Prozent, bei dem der obere Grenzumlagesatz konstant wirkt.

Im Freistaat gibt es über 100 Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung von Kommunen. Die Antragstellung und der Nachweis der Förderberechtigung binden Ressourcen, die auch so bereits knapp bemessen sind. Die Antragsverfahren sind unnötig kompliziert und nicht einheitlich. Zudem animieren Förderprogramme zum Teil auch zu nicht zweckdienlichen Entscheidungen, um Fördermittel zu erhalten. Wir Freien Demokraten wollen die bestehenden Förderprogramme mit einheitlichen Antrags- und Abrechnungsverfahren unter dem Dach einiger weniger Förderprogramme zusammenführen, und dort, wo das durch die Ausgestaltung von Fördermittelprogrammen des Bundes und der EU verhindert wird, gemeinsam nach Wegen zur Vereinfachung zu suchen. Bei der Verwendung der Mittel sollen den Kommunen möglichst viel Handlungsspielraum zugestanden werden. Dabei hat eine auskömmliche grundständige Finanzausstattung der Kommunen immer Vorrang vor zweckgebundenen Förderprogrammen.

Für viele Familien rückt der Traum vom Eigenheim in weite Ferne. Wir Freie Demokraten setzen auf ein Volk von Eigentümern, statt Volkseigentum. Wir möchten es für Familien attraktiver machen, in Thüringen eine Immobilie zu erwerben. Deshalb möchten wir Freie Demokraten die Grunderwerbsteuer in Thüringen auf den ursprünglichen Satz von 3,5 Prozent senken, was in dieser Legislatur von den politischen Wettbewerbern verhindert wurde. Parallel werden wir uns über den Bundesrat für die Einführung eines Freibetrags von bis zu 500.000 Euro bei der Grunderwerbsteuer einsetzen. Für das selbstgenutzte Eigenheim würde die Grunderwerbsteuer damit in den meisten Fällen komplett entfallen. Wir versprechen uns von geringeren Grunderwerbssteuern ein Ankurbeln des Baugeschehens und durch die dadurch ansteigenden Einkommens- und Unternehmenssteuern eine mindestens teilweise Kompensation der Steuerausfälle.

Die grundsätzliche Überprüfung der Grundsteuerstruktur in unserem Land ist außerdem ein fester Bestandteil unserer Agenda. Wir sorgen durch entsprechende Änderungen im Finanzausgleichsgesetz dafür, dass Kommunen die Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, das politische Versprechen der aufkommensneutralen Grundsteuerreform umzusetzen.

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